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Bosch erzielt Vergleichsvereinbarungen mit 50 US-Bundesstaaten und –Territorien sowie US-Zivilklägern zu Dieselfahrzeugen

Bosch Parkhaus
  • Einigung mit US-Zivilklägern: Bosch und Fiat Chrysler einigen sich mit Verbrauchern und Gebrauchtwagenhändlern auf Beilegung aller privatrechtlichen Ansprüche in Zusammenhang mit Dieselfahrzeugen des Unternehmens Fiat Chrysler.
  • Bosch zahlt bis zu 27,5 Millionen US-Dollar an US-Kläger.
  • Einigung mit US-Bundesstaaten: Bosch beendet die Untersuchungen der US-Bundesstaaten im Zusammenhang mit in den USA vertriebenen Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen und Fiat Chrysler.
  • Bosch zahlt rund 98 Millionen US-Dollar an die beteiligten US-Bundesstaaten.
  • Die beteiligten US-Bundesstaaten stellen Bosch von allen potenziellen Ansprüchen aus ihrem Umwelt- und Verbraucherschutzrecht frei.
  • Bosch vermeidet langwierige und kostspielige Verfahren.
  • Bosch übernimmt weder eine Haftung, noch räumt das Unternehmen behauptete Tatsachen ein.
  • Bosch verpflichtet sich zur Aufrechterhaltung seiner Compliance-Richtlinien und -Verfahren.
Melita Delic

Melita Delic >

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Stuttgart / New York / San Francisco – Am 10. Januar 2019 hat Bosch durch zwei Vergleichsvereinbarungen anhängige Zivilgerichtsverfahren mit US-Verbrauchern und Gebrauchtwagenhändlern sowie Ermittlungsverfahren von 50 US-Bundesstaaten beigelegt.

Vergleich 1: Einigung mit US-Zivilklägern zu Fiat Chrysler

Gemeinsam mit Fiat Chrysler hat Bosch einen Vergleich mit US-Zivilklägern abgeschlossen, der ein anhängiges Sammelklageverfahren gegen beide Unternehmen im Zusammenhang mit in den Vereinigten Staaten verkauften Dieselfahrzeugen von Fiat Chrysler betrifft. Die Vergleichsvereinbarung wurde für die beteiligten Gruppen von Sammelklägern mit dem Steuerungskomitee der Kläger ("Plaintiffs‘ Steering Comittee, PSC") abgeschlossen. Entsprechende Unterlagen wurden am 10. Januar beim zuständigen Gericht, dem US-District Court for the Northern District of California, eingereicht und müssen von diesem Gericht genehmigt werden.

Die Vereinbarung legt Ansprüche von US-Verbrauchern und -Gebrauchtwagenhändlern bei. Diese Ansprüche wurden in Bezug auf etwa 100 000 Dieselfahrzeuge von Fiat Chrysler der Modelle Ram 1500 und Jeep Grand Cherokee der Modelljahre 2014 bis 2016 gegen die Robert Bosch GmbH, ihre Tochterunternehmen, Mitarbeiter und das Management geltend gemacht. Bosch lieferte Motorsteuerungsgeräte für die betroffenen Fahrzeuge. Die Vereinbarung legt auch Ansprüche gegen Fiat Chrysler bei. Fiat Chrysler trägt den größten Teil der Vergleichssumme. Bosch wird bis zu 27,5 Millionen US-Dollar (rund 23,8 Millionen Euro) beitragen.

Die Vergleichsvereinbarung muss vom zuständigen Richter Edward Chen genehmigt werden. Richter Chen leitet das US-weite und mehrere Distrikte umfassende Klageverfahren, in dem alle anhängigen privatrechtlichen Klagen bezüglich FCA-Fahrzeuge gegen Bosch zusammengefasst wurden. Das Gericht wird die vorläufige Genehmigung der Vergleichsvereinbarung am 23. Januar 2019 prüfen. Danach werden die Sammelkläger über ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten informiert. Ein Termin zur Prüfung der endgültigen Genehmigung des Vergleichs wird voraussichtlich Anfang Mai 2019 stattfinden.

Vergleich 2: Einigung mit US-Bundesstaaten zu Fiat Chrysler und Volkswagen

Der Vergleich mit den 50 US-Bundesstaaten und –Territorien wird Ermittlungen gegen Bosch in Bezug auf in den USA vertriebenen Dieselfahrzeuge der Unternehmen Volkswagen und Fiat Chrysler beenden.

Der Vergleich, der in jedem einzelnen US-Bundesstaat separat umgesetzt werden wird, stellt die Robert Bosch GmbH, ihre Tochtergesellschaften, die Mitarbeiter und das Management von allen derzeitigen und künftigen möglichen Forderungen aus den im Vergleich genannten Vorschriften frei. Die möglichen Ansprüche beziehen sich auf Bosch-Zulieferungen von Motorsteuergeräten und -Software für Dieselfahrzeuge der Unternehmen Volkswagen und Fiat Chrysler.

Bosch wird zu diesem Zweck unterschiedliche Beträge an die 50 beteiligten US-Bundesstaaten zahlen, in Summe rund 98 Millionen US-Dollar (85 Millionen Euro). Der Betrag wird basierend auf der Anzahl der in jedem Bundesstaat registrierten Fahrzeuge verteilt. Weitere fünf Millionen US-Dollar (4,3 Millionen Euro) zahlt das Unternehmen an die Vereinigung der Justizministerien der beteiligten US-Bundesstaaten (National Association of Attorneys General).

Beim Abschluss des Vergleichs mit den US-Bundesstaaten wurden die wirksamen Compliance-Systeme von Bosch und die vollumfängliche Kooperation des Unternehmens während den Ermittlungen positiv berücksichtigt. Seit 2016 wurden die bei Bosch bereits vorher bestehenden umfangreichen Compliance-Richtlinien und -Verfahren wesentlich weiterentwickelt. Ihre Aufrechterhaltung ist Bestandteil der Vergleichsvereinbarung.

Bosch übernimmt weder mit den Vergleichsvereinbarungen eine Haftung, noch räumt Bosch die von den US-Zivilklägern oder US-Bundesstaaten behaupteten Tatsachen ein.

Die Vergleichsvereinbarungen spiegeln Boschs Wunsch wider, nach vorne zu blicken und dem Unternehmen die beträchtlichen Kosten und die Belastung seiner Ressourcen durch juristische Auseinandersetzungen zu ersparen. „Nach sorgfältiger Abwägung aller Gesichtspunkte haben wir uns dazu entschieden, Vergleichsvereinbarungen abzuschließen. Juristische Auseinandersetzungen hätten langwierige und kostspielige Verfahren in zahlreichen US-Bundesstaaten mit einer Vielzahl von Einzelklagen zur Folge gehabt. Als Innovationsführer wollen wir unsere Aufmerksamkeit und unsere Ressourcen darauf konzentrieren, unsere Geschäfte weiterzuentwickeln und die Zukunftsgestaltung in unseren Tätigkeitsfeldern voranzutreiben“, erklärte Dr. Stefan Hartung, Geschäftsführer der Robert Bosch GmbH und Vorsitzender des Unternehmensbereichs Mobility Solutions.

Bosch wird in anderen zivil- und strafrechtlichen Verfahren weiterhin seine Interessen vertreten sowie umfassend mit den Ermittlungsbehörden in Deutschland und anderen Ländern kooperieren.

HINWEISE FÜR DIE REDAKTIONEN:

Bosch im Sinne der Vergleiche
Die Gesellschaften Robert Bosch GmbH und Robert Bosch LLC sind Parteien der Vergleichsvereinbarungen.

Volkswagen im Sinne des Vergleichs mit den US-Bundesstaaten
Die Bezeichnung “Volkswagen” bezieht sich in dem Vergleich mit den US-Bundesstaaten auf die Gesellschaften Volkswagen AG, Audi AG, Volkswagen Group of America, Inc., Audi of America, LLC, Volkswagen Group of America Chattanooga Operations LLC, Dr. Ing. h.c.F. Porsche AG und Porsche Cars North America, Inc.

Fiat Chrysler im Sinne der Vergleiche
Die Bezeichnung „Fiat Chrysler“ bezieht sich in den Vergleichsvereinbarungen auf die Gesellschaften FCA US LLC, Fiat Chrysler Automobiles N.V., V.M. Motori S.p.A., und V.M. North America, Inc.

Beteiligte US-Bundesstaaten
Parteien des Vergleichs mit den US Bundesstaaten sind die sog. “Attorney Generals” (entspricht in etwa den Justizministerien der US-Bundesstaaten) und (soweit relevant) die für die Durchsetzung von Umweltschutzrecht zuständigen Behörden der folgenden US-Bundesstaaten: Alabama, Alaska, Arizona, Arkansas, Colorado, Connecticut, Delaware, District of Columbia, Florida, Georgia, Guam, Hawaii, Idaho, Illinois, Indiana, Iowa, Kansas, Kentucky, Louisiana, Maine, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Montana, Nebraska, Nevada, New Hampshire, New Jersey, New Mexico, New York, North Carolina, North Dakota, Ohio, Oklahoma, Oregon, Pennsylvania, Puerto Rico, Rhode Island, South Carolina, South Dakota, Tennessee, Utah, Vermont, Virginia, Washington, Wisconsin und Wyoming.

Journalistenkontakt:
René Ziegler,
Telefon: +49 711 811-7639

Über Bosch

Die Bosch-Gruppe ist ein international führendes Technologie- und Dienstleistungsunternehmen mit weltweit rund 429 000 Mitarbeitenden (Stand: 31.12.2023). Sie erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von 91,6 Milliarden Euro. Die Geschäftsaktivitäten gliedern sich in die vier Unternehmensbereiche Mobility, Industrial Technology, Consumer Goods sowie Energy and Building Technology. Mit seiner Geschäftstätigkeit will das Unternehmen übergreifende Trends wie Automatisierung, Elektrifizierung, Digitalisierung, Vernetzung sowie die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit technologisch mitgestalten. Die breite Aufstellung über Branchen und Regionen hinweg stärkt die Innovationskraft und Robustheit von Bosch. Mit seiner ausgewiesenen Kompetenz bei Sensorik, Software und Services ist das Unternehmen in der Lage, Kunden domänenübergreifende Lösungen aus einer Hand anzubieten. Zudem setzt Bosch sein Know-how in den Bereichen Vernetzung und künstliche Intelligenz ein, um intelligente, nutzerfreundliche und nachhaltige Produkte zu entwickeln und zu fertigen. Bosch will mit „Technik fürs Leben“ dazu beitragen, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und natürliche Ressourcen zu schonen. Die Bosch-Gruppe umfasst die Robert Bosch GmbH sowie ihre rund 470 Tochter- und Regionalgesellschaften in mehr als 60 Ländern. Inklusive Handels- und Dienstleistungspartnern erstreckt sich der weltweite Fertigungs-, Entwicklungs- und Vertriebsverbund von Bosch über fast alle Länder der Welt. Basis für künftiges Wachstum ist die Innovationskraft des Unternehmens. Bosch beschäftigt weltweit rund 90 000 Mitarbeitende in Forschung und Entwicklung an 136 Standorten, davon etwa 48 000 Software-Entwicklerinnen und -Entwickler.

Das Unternehmen wurde 1886 als „Werkstätte für Feinmechanik und Elektrotechnik“ von Robert Bosch (1861–1942) in Stuttgart gegründet. Die gesellschaftsrechtliche Struktur der Robert Bosch GmbH sichert die unternehmerische Selbstständigkeit der Bosch-Gruppe. Sie ermöglicht dem Unternehmen langfristig zu planen und in bedeutende Vorleistungen für die Zukunft zu investieren. Die Kapitalanteile der Robert Bosch GmbH liegen zu 94 Prozent bei der gemeinnützigen Robert Bosch Stiftung GmbH. Die übrigen Anteile halten eine Gesellschaft der Familie Bosch und die Robert Bosch GmbH. Die Stimmrechte liegen mehrheitlich bei der Robert Bosch Industrietreuhand KG. Diese hat die durch den Firmengründer Robert Bosch testamentarisch verfügte Aufgabe, für den langfristigen Bestand des Unternehmens und speziell für dessen finanzielle Unabhängigkeit zu sorgen.

Mehr Informationen unter www.bosch.com, www.iot.bosch.com, www.bosch-presse.de.

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