Stuttgart / New York / San Francisco – Am 10. Januar 2019 hat Bosch durch zwei Vergleichsvereinbarungen anhängige Zivilgerichtsverfahren mit US-Verbrauchern und Gebrauchtwagenhändlern sowie Ermittlungsverfahren von 50 US-Bundesstaaten beigelegt.
Vergleich 1: Einigung mit US-Zivilklägern zu Fiat Chrysler
Gemeinsam mit Fiat Chrysler hat Bosch einen Vergleich mit US-Zivilklägern abgeschlossen, der ein anhängiges Sammelklageverfahren gegen beide Unternehmen im Zusammenhang mit in den Vereinigten Staaten verkauften Dieselfahrzeugen von Fiat Chrysler betrifft. Die Vergleichsvereinbarung wurde für die beteiligten Gruppen von Sammelklägern mit dem Steuerungskomitee der Kläger ("Plaintiffs‘ Steering Comittee, PSC") abgeschlossen. Entsprechende Unterlagen wurden am 10. Januar beim zuständigen Gericht, dem US-District Court for the Northern District of California, eingereicht und müssen von diesem Gericht genehmigt werden.
Die Vereinbarung legt Ansprüche von US-Verbrauchern und -Gebrauchtwagenhändlern bei. Diese Ansprüche wurden in Bezug auf etwa 100 000 Dieselfahrzeuge von Fiat Chrysler der Modelle Ram 1500 und Jeep Grand Cherokee der Modelljahre 2014 bis 2016 gegen die Robert Bosch GmbH, ihre Tochterunternehmen, Mitarbeiter und das Management geltend gemacht. Bosch lieferte Motorsteuerungsgeräte für die betroffenen Fahrzeuge. Die Vereinbarung legt auch Ansprüche gegen Fiat Chrysler bei. Fiat Chrysler trägt den größten Teil der Vergleichssumme. Bosch wird bis zu 27,5 Millionen US-Dollar (rund 23,8 Millionen Euro) beitragen.
Die Vergleichsvereinbarung muss vom zuständigen Richter Edward Chen genehmigt werden. Richter Chen leitet das US-weite und mehrere Distrikte umfassende Klageverfahren, in dem alle anhängigen privatrechtlichen Klagen bezüglich FCA-Fahrzeuge gegen Bosch zusammengefasst wurden. Das Gericht wird die vorläufige Genehmigung der Vergleichsvereinbarung am 23. Januar 2019 prüfen. Danach werden die Sammelkläger über ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten informiert. Ein Termin zur Prüfung der endgültigen Genehmigung des Vergleichs wird voraussichtlich Anfang Mai 2019 stattfinden.
Vergleich 2: Einigung mit US-Bundesstaaten zu Fiat Chrysler und Volkswagen
Der Vergleich mit den 50 US-Bundesstaaten und –Territorien wird Ermittlungen gegen Bosch in Bezug auf in den USA vertriebenen Dieselfahrzeuge der Unternehmen Volkswagen und Fiat Chrysler beenden.
Der Vergleich, der in jedem einzelnen US-Bundesstaat separat umgesetzt werden wird, stellt die Robert Bosch GmbH, ihre Tochtergesellschaften, die Mitarbeiter und das Management von allen derzeitigen und künftigen möglichen Forderungen aus den im Vergleich genannten Vorschriften frei. Die möglichen Ansprüche beziehen sich auf Bosch-Zulieferungen von Motorsteuergeräten und -Software für Dieselfahrzeuge der Unternehmen Volkswagen und Fiat Chrysler.
Bosch wird zu diesem Zweck unterschiedliche Beträge an die 50 beteiligten US-Bundesstaaten zahlen, in Summe rund 98 Millionen US-Dollar (85 Millionen Euro). Der Betrag wird basierend auf der Anzahl der in jedem Bundesstaat registrierten Fahrzeuge verteilt. Weitere fünf Millionen US-Dollar (4,3 Millionen Euro) zahlt das Unternehmen an die Vereinigung der Justizministerien der beteiligten US-Bundesstaaten (National Association of Attorneys General).
Beim Abschluss des Vergleichs mit den US-Bundesstaaten wurden die wirksamen Compliance-Systeme von Bosch und die vollumfängliche Kooperation des Unternehmens während den Ermittlungen positiv berücksichtigt. Seit 2016 wurden die bei Bosch bereits vorher bestehenden umfangreichen Compliance-Richtlinien und -Verfahren wesentlich weiterentwickelt. Ihre Aufrechterhaltung ist Bestandteil der Vergleichsvereinbarung.
Bosch übernimmt weder mit den Vergleichsvereinbarungen eine Haftung, noch räumt Bosch die von den US-Zivilklägern oder US-Bundesstaaten behaupteten Tatsachen ein.
Die Vergleichsvereinbarungen spiegeln Boschs Wunsch wider, nach vorne zu blicken und dem Unternehmen die beträchtlichen Kosten und die Belastung seiner Ressourcen durch juristische Auseinandersetzungen zu ersparen. „Nach sorgfältiger Abwägung aller Gesichtspunkte haben wir uns dazu entschieden, Vergleichsvereinbarungen abzuschließen. Juristische Auseinandersetzungen hätten langwierige und kostspielige Verfahren in zahlreichen US-Bundesstaaten mit einer Vielzahl von Einzelklagen zur Folge gehabt. Als Innovationsführer wollen wir unsere Aufmerksamkeit und unsere Ressourcen darauf konzentrieren, unsere Geschäfte weiterzuentwickeln und die Zukunftsgestaltung in unseren Tätigkeitsfeldern voranzutreiben“, erklärte Dr. Stefan Hartung, Geschäftsführer der Robert Bosch GmbH und Vorsitzender des Unternehmensbereichs Mobility Solutions.
Bosch wird in anderen zivil- und strafrechtlichen Verfahren weiterhin seine Interessen vertreten sowie umfassend mit den Ermittlungsbehörden in Deutschland und anderen Ländern kooperieren.