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Pressemeldung #Wirtschaft
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Bosch erzielt Vergleichsvereinbarung zu Dieselfahrzeugen in den USA

  • Vereinbarung zu 2,0l- und 3,0l-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi und Porsche
  • Beilegung der Forderungen von Verbrauchern und Gebrauchtwagenhändlern
  • Zahlung von 327,5 Millionen US-Dollar
  • Keine Anerkennung der Sachverhalte, keine Einräumung von Schuld
Melita Delic

Melita Delic >

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Stuttgart / San Francisco – Bosch hat in den USA mit Zivilklägern eine Vergleichsvereinbarung zur Beilegung des überwiegenden Anteils der anhängigen Zivilgerichtsverfahren im Zusammenhang mit in den USA verkauften Dieselfahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi und Porsche abgeschlossen. Entsprechende Unterlagen wurden heute beim zuständigen Gericht, dem United States District Court for the Northern District of California, eingereicht. Die Vereinbarung wurde für die beteiligten Gruppen von Sammelklägern mit dem Steuerungskomitee der Kläger („Plaintiffs‘ Steering Comittee, PSC“) geschlossen.

Die Einigung würde die Forderungen von Verbrauchern und Gebrauchtwagenhändlern gegen die Robert Bosch GmbH, ihre Tochtergesellschaften, die Mitarbeiter und das Management beilegen, die die Dieselfahrzeuge der Marken Volkswagen und Audi mit 2,0l-Motoren der Modelljahre 2009 bis 2015 sowie Dieselfahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi und Porsche mit 3,0l-Motoren der Modelljahre 2009 bis 2016 betreffen. Bosch wird dazu einen Gesamtbetrag von 327,5 Millionen US-Dollar (rund 304 Millionen Euro) zahlen. Mit der Vergleichsvereinbarung erkennt Bosch weder den von den Klägern vorgetragenen Sachverhalt an, noch räumt Bosch Schuld ein.

„Nach sorgfältiger Abwägung aller Gesichtspunkte haben wir uns in diesem Fall dazu entschieden, eine Vergleichsvereinbarung abzuschließen. Bosch befindet sich inmitten des größten Transformationsprozesses der Unternehmensgeschichte. Dem Wandel im Bereich der Mobilität und in anderen Tätigkeitsfeldern wollen wir unsere Aufmerksamkeit und unsere Ressourcen widmen“, sagte Dr. Volkmar Denner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH.

Die nun erzielte Vergleichsvereinbarung bedarf der Genehmigung von Richter Charles R. Breyer, der das zahlreiche Zivilklagen zusammenfassende, bundesweite Multi-District-Verfahren leitet. In einer für den 14. Februar 2017 geplanten Anhörung wird das Gericht prüfen, ob die vorläufige Genehmigung der heute eingereichten Vergleichsvereinbarung erteilt werden kann. Sodann werden die Sammelkläger über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert. Anfang Mai 2017 könnte das Gericht dann die endgültige Genehmigung der Vergleichsvereinbarung prüfen.

Die vorliegende Vergleichsvereinbarung bezieht sich nur auf zivilrechtliche Forderungen. Bosch wird weiterhin, wie schon seit Bekanntwerden der Anschuldigungen, in anderen zivil- und strafrechtlichen Verfahren seine Interessen vertreten bzw. umfassend mit den Ermittlungsbehörden in Deutschland und anderen Ländern kooperieren.

Über Bosch

Die Bosch-Gruppe ist ein international führendes Technologie- und Dienstleistungsunternehmen mit weltweit rund 429.000 Mitarbeitenden (Stand: 31.12.2023). Sie erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von 91,6 Milliarden Euro. Die Geschäftsaktivitäten gliedern sich in die vier Unternehmensbereiche Mobility, Industrial Technology, Consumer Goods sowie Energy and Building Technology. Mit seiner Geschäftstätigkeit will das Unternehmen übergreifende Trends wie Automatisierung, Elektrifizierung, Digitalisierung, Vernetzung sowie die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit technologisch mitgestalten. Die breite Aufstellung über Branchen und Regionen hinweg stärkt die Innovationskraft und Robustheit von Bosch. Mit seiner ausgewiesenen Kompetenz bei Sensorik, Software und Services ist das Unternehmen in der Lage, Kunden domänenübergreifende Lösungen aus einer Hand anzubieten. Zudem setzt Bosch sein Know-how in den Bereichen Vernetzung und künstliche Intelligenz ein, um intelligente, nutzerfreundliche und nachhaltige Produkte zu entwickeln und zu fertigen. Bosch will mit „Technik fürs Leben“ dazu beitragen, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und natürliche Ressourcen zu schonen. Die Bosch-Gruppe umfasst die Robert Bosch GmbH sowie ihre rund 470 Tochter- und Regionalgesellschaften in mehr als 60 Ländern. Inklusive Handels- und Dienstleistungspartnern erstreckt sich der weltweite Fertigungs-, Entwicklungs- und Vertriebsverbund von Bosch über fast alle Länder der Welt. Basis für künftiges Wachstum ist die Innovationskraft des Unternehmens. Bosch beschäftigt weltweit rund 90 000 Mitarbeitende in Forschung und Entwicklung an 136 Standorten, davon etwa 48 000 Software-Entwicklerinnen und -Entwickler.

Das Unternehmen wurde 1886 als „Werkstätte für Feinmechanik und Elektrotechnik“ von Robert Bosch (1861–1942) in Stuttgart gegründet. Die gesellschaftsrechtliche Struktur der Robert Bosch GmbH sichert die unternehmerische Selbstständigkeit der Bosch-Gruppe. Sie ermöglicht dem Unternehmen langfristig zu planen und in bedeutende Vorleistungen für die Zukunft zu investieren. Die Kapitalanteile der Robert Bosch GmbH liegen zu 94 Prozent bei der gemeinnützigen Robert Bosch Stiftung GmbH. Die übrigen Anteile halten eine Gesellschaft der Familie Bosch und die Robert Bosch GmbH. Die Stimmrechte liegen mehrheitlich bei der Robert Bosch Industrietreuhand KG. Diese hat die durch den Firmengründer Robert Bosch testamentarisch verfügte Aufgabe, für den langfristigen Bestand des Unternehmens und speziell für dessen finanzielle Unabhängigkeit zu sorgen.

Mehr Informationen unter www.bosch.com, www.iot.bosch.com, www.bosch-presse.de.

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